Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden in Hamburg

Welche bäume darf man ohne genehmigung fällen hamburg

Nach den Vorschriften der Stadt Hamburg dürfen Bäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 80 cm ohne Genehmigung gefällt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Baumarten, die unter besonderem Schutz stehen, wie zum Beispiel Eichen, Buchen und anderen Altbäumen. Für diese Bäume ist eine Genehmigung erforderlich, unabhängig von ihrem Durchmesser.

Regeln für das Fällen von Bäumen in Hamburg:

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden?

Es gibt bestimmte Kriterien, nach denen Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Diese gelten für Bäume, die einen Stammumfang von weniger als 80 cm haben und nicht unter Schutz stehen, zum Beispiel als Naturdenkmal oder als Teil eines geschützten Biotops.

Welche Bäume erfordern eine Genehmigung für das Fällen?

Für alle anderen Bäume, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, wird eine Genehmigung benötigt. Dazu gehören Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm oder Bäume, die unter Schutz stehen.

Welche Strafen drohen bei unbefugtem Fällen von Bäumen?

Das unbefugte Fällen von Bäumen in Hamburg kann mit hohen Strafen geahndet werden. Je nach Schwere des Vergehens können Bußgelder von mehreren tausend Euro verhängt werden.

Welche Gründe können eine Ausnahmegenehmigung für das Fällen eines Baums rechtfertigen?

Es gibt bestimmte Gründe, die eine Ausnahmegenehmigung für das Fällen eines Baums rechtfertigen können. Dazu gehören beispielsweise Gefahren für die öffentliche Sicherheit, ein erheblicher Schaden durch den Baum oder eine Baumaßnahme, die eine Fällung erforderlich macht.

Wie beantragt man eine Genehmigung für das Fällen eines Baums in Hamburg?

Um eine Genehmigung für das Fällen eines Baums in Hamburg zu beantragen, muss ein Antrag beim zuständigen Amt gestellt werden. In dem Antrag müssen alle relevanten Informationen und Gründe für die Fällung angegeben werden.

Welche Fristen müssen bei der Beantragung einer Fällgenehmigung beachtet werden?

Es ist wichtig, die Fristen für die Beantragung einer Fällgenehmigung zu beachten. In der Regel muss der Antrag mindestens vier Wochen vor dem geplanten Fälltermin eingereicht werden.

Welche Informationen müssen beim Antrag auf eine Fällgenehmigung angegeben werden?

Beim Antrag auf eine Fällgenehmigung müssen verschiedene Informationen angegeben werden. Dazu gehören unter anderem der Standort des Baums, der Grund für die Fällung, eine Beschreibung der Maßnahmen sowie gegebenenfalls ein Gutachten eines Fachexperten.

Welche Alternativen zum Fällen eines Baums gibt es in Hamburg?

In Hamburg gibt es verschiedene Alternativen zum Fällen eines Baums. Dazu gehören beispielsweise Baumschnittmaßnahmen, um die Stabilität oder das Erscheinungsbild des Baums zu verbessern. Auch das Umpflanzen oder Transplantieren eines Baums ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Welche Bäume darf man in Hamburg ohne Genehmigung fällen?

Nach dem Hamburgischen Baumschutzgesetz dürfen folgende Bäume ohne Genehmigung gefällt werden:

  • Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden
  • Bäume, die aufgrund von Krankheit oder Schädlingsbefall keine Chance haben, sich zu erholen oder wiederherzustellen
  • Bäume, die akute Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellen, wie zum Beispiel umzustürzen drohen oder instabil sind
  • Bäume, die im Rahmen einer Baumaßnahme oder zur Verhinderung von Gebäudeschäden entfernt werden müssen
  • Bäume, die durch ihre Wurzeln bereits erhebliche Schäden an Gehwegen, Straßen oder Gebäuden verursacht haben

Welche Bäume darf man in Hamburg ohne Fällgenehmigung fällen?

In Hamburg gibt es bestimmte Regeln und Vorschriften, die das Fällen von Bäumen betreffen. Je nach Art und Standort des Baums kann es erforderlich sein, eine Genehmigung für das Fällen einzuholen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen das Fällen eines Baums auch ohne Genehmigung erlaubt ist.

Des Weiteren darf man Bäume in Hamburg ohne Genehmigung fällen, wenn sie konkret Gefahr für Personen oder Sachwerte darstellen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Baum akut krank oder instabil ist und eine unmittelbare Gefahr für die Umgebung besteht. In solchen Fällen ist es ratsam, zuerst die zuständige Behörde zu informieren und die Lage zu klären.

Strafen für das unbefugte Fällen von Bäumen ohne Genehmigung

Im Bundesland Hamburg gibt es klare Regeln und Vorschriften zum Fällen von Bäumen. Diese dienen dem Schutz der Umwelt und dem Erhalt des städtischen Grüns. Das Fällen von Bäumen ohne die erforderliche Genehmigung ist daher strafbar und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Wert des betroffenen Baums. Dabei können auch Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen gefordert werden.

Die Strafen im Detail:

Die Strafen im Detail:

1. Bei einem Baumwert von unter 1.000 Euro beträgt die Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

2. Bei einem Baumwert zwischen 1.000 und 5.000 Euro beträgt die Geldbuße bis zu 50.000 Euro.

3. Bei einem Baumwert über 5.000 Euro beträgt die Geldbuße bis zu 100.000 Euro.

Zusätzlich zur Geldstrafe kann auch eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen. Dies ist der Fall, wenn das unbefugte Fällen von Bäumen zu erheblichen Umweltschäden oder Gefahren für Menschen oder Tiere geführt hat.

Es ist also sehr wichtig, vor dem Fällen eines Baums in Hamburg eine Genehmigung einzuholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Diese Genehmigung kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und sollte rechtzeitig vor dem geplanten Fälltermin erfolgen.

Welche Gründe können eine Ausnahmegenehmigung für das Fällen eines Baums rechtfertigen?

In Hamburg gibt es bestimmte Gründe, die eine Ausnahmegenehmigung für das Fällen eines Baums rechtfertigen können. Diese Gründe müssen jedoch sorgfältig geprüft und dokumentiert werden, da das Fällen von Bäumen in Hamburg strengen Richtlinien unterliegt.

1. Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Ein wichtiger Grund für eine Ausnahmegenehmigung ist, wenn der Baum eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Das kann der Fall sein, wenn der Baum stark beschädigt ist oder droht umzustürzen und dadurch Menschenleben oder Eigentum gefährdet.

2. Schädigung von Bauwerken

3. Krankheit oder Schädlingsbefall

3. Krankheit oder Schädlingsbefall

4. Einschränkung der Sicht

Manchmal kann ein Baum die Sicht auf Verkehrswege oder Straßenzeichen beeinträchtigen und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Wenn diese Beeinträchtigung nicht anderweitig behoben werden kann, kann eine Ausnahmegenehmigung für das Fällen des Baums beantragt werden.

Tabelle: Gründe für eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen eines Baums

Tabelle: Gründe für eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen eines Baums

Grund Erläuterung
Gefahr für die öffentliche Sicherheit Starker Schaden oder drohender Umsturz des Baums
Schädigung von Bauwerken Beeinträchtigung oder Gefährdung von Gebäuden oder Leitungen
Krankheit oder Schädlingsbefall Unheilbar erkrankter Baum oder Schädlingsbefall
Einschränkung der Sicht Beeinträchtigung der Sicht auf Verkehrswege oder Straßenzeichen

Wie beantragt man eine Genehmigung für das Fällen eines Baums in Hamburg?

Wenn Sie Bäume in Hamburg ohne Genehmigung fällen möchten, muss dieser Wunsch zuerst bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Um den Antrag zu stellen, müssen bestimmte Informationen angegeben werden.

Außerdem müssen Sie den Grund für das Fällen der Bäume angeben. Es gibt verschiedene Gründe, die eine Fällgenehmigung rechtfertigen können. Dazu gehören zum Beispiel Gefährdungen durch den Baum, Schäden an Gebäuden oder eine geplante Baumaßnahme.

Es ist auch wichtig anzugeben, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden, um die Umweltauswirkungen des Fällens der Bäume zu minimieren. Dies könnte das Pflanzen neuer Bäume an anderer Stelle oder die Kompensation der gefällten Bäume durch andere Maßnahmen beinhalten.

Es gibt auch Gebühren, die für die Bearbeitung des Antrags erhoben werden können. Diese variieren je nach Anzahl der zu fällenden Bäume und den damit verbundenen Umständen. Informationen zu den genauen Gebührensätzen finden Sie auf der Website der zuständigen Behörde.

Welche Fristen müssen bei der Beantragung einer Fällgenehmigung beachtet werden?

Welche Fristen müssen bei der Beantragung einer Fällgenehmigung beachtet werden?

Bevor man Bäume in Hamburg fällen darf, muss man eine entsprechende Genehmigung beantragen. Dabei müssen bestimmte Fristen beachtet werden.

Es wird dringend empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Die Behörde benötigt Zeit, um den Antrag zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen.

Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält man eine schriftliche Mitteilung mit der Fällgenehmigung. In einigen Fällen kann die Genehmigung mit bestimmten Bedingungen verbunden sein, die einzuhalten sind.

Es ist wichtig, die Fristen für die Beantragung einer Fällgenehmigung einzuhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das unbefugte Fällen von Bäumen in Hamburg kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Welche Informationen müssen beim Antrag auf eine Fällgenehmigung angegeben werden?

  • Name und Kontaktinformationen des Antragstellers: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer an.
  • Standort des Baums: Geben Sie die genaue Adresse des Baums an, der gefällt werden soll. Verwenden Sie auch gerne eine Skizze oder eine Karte, um den Standort zu verdeutlichen.
  • Art des Baums: Geben Sie die Baumart an, die gefällt werden soll. Wenn Sie die genaue Art nicht kennen, geben Sie so viele Informationen wie möglich an, zum Beispiel die Größe, das Aussehen oder andere charakteristische Merkmale.
  • Grund für das Fällen: Geben Sie den konkreten Grund an, warum der Baum gefällt werden soll. Mögliche Gründe sind beispielsweise eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, Baumaßnahmen oder Schäden am Baum.
  • Geplante Maßnahmen: Beschreiben Sie die geplanten Maßnahmen nach dem Fällen des Baums. Werden Sie den Baum durch einen neuen ersetzen oder sind andere Maßnahmen vorgesehen?
  • Zusätzliche Informationen: Geben Sie weitere relevante Informationen an, die bei der Bearbeitung des Antrags helfen können. Dies können zum Beispiel Fotos, Gutachten oder Zeugenaussagen sein.

Welche Alternativen zum Fällen von Bäumen gibt es in Hamburg?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bäume zu erhalten und zu schützen:

Alternative Beschreibung
Baumschutz-Verordnung
Baumschnitt Manchmal können Probleme, die zum Fällen eines Baums führen würden, durch einen fachgerechten Baumschnitt gelöst werden. Ein Baumschnitt kann dazu beitragen, die Gesundheit und Stabilität des Baums zu verbessern und gleichzeitig das Problem zu beheben.
Transplantation Wenn ein Baum an einem ungünstigen Standort steht oder vollständig entfernt werden muss, kann eine Transplantation eine gute Alternative sein. Dabei wird der Baum vorsichtig ausgegraben und an einen anderen, geeigneteren Ort verpflanzt.
Anpflanzung neuer Bäume
Pflege und Erhaltung Die regelmäßige Pflege und Erhaltung von Bäumen kann dazu beitragen, ihre Gesundheit und Stabilität zu verbessern und die Notwendigkeit eines Fällens zu reduzieren. Dies beinhaltet das Entfernen von Totholz, das Bewässern in trockenen Perioden und das Überprüfen auf Schädlingsbefall.

Indem wir alternative Lösungen zum Fällen von Bäumen in Hamburg nutzen, können wir einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Umwelt und des Stadtbildes leisten. Es liegt in unserer Verantwortung, die natürlichen Ressourcen zu schützen und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

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